Verkehrsunfälle mit Senioren (ab 65 Jahren)
• Anstieg um 7,6 % auf 4.258 (3.957) Verkehrsunfälle
• 1.143 (900) verletzte Senioren, davon 188 (175) schwer verletzt
• 15 (9) getötete Senioren
Verkehrsunfälle mit Fußgängern
• Anstieg um 0,8 % auf 975 (967)
• 797 (766) verletzte Fußgänger, davon 133 (96) schwer verletzt
• 10 getötete Fußgänger (4)
Die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge liegt bei den sogenannten „anderen Fehlern von Fußgängern“. Hierunter fallen z.B. Situationen in denen hektisch versucht wird, den Bus zu erwischen oder beim Hindurchgehen zwischen großen Fahrzeugen auf die Fahrbahn.
Verkehrsunfälle mit Fahrrädern inkl. Pedelecs
• Rückgang um -1,2 % auf 3.438 (3.479)
• 3.180 (3.174) verletzte Radfahrer, davon 318 (288) schwer verletzt
• 5 getötete Radfahrer (4)
Verkehrsunfälle mit Motorrädern
• Anstieg um 6,2 % auf 600 (565)
• 398 verletzte Kradfahrer (446)
• Keine Person getötet (0)
Geschwindigkeitsunfälle
• Anstieg von Verkehrsunfällen bei denen u. a. die Geschwindigkeit ursächlich war um 5,7 % auf 463 (438)
• 331 verletzte Verkehrsteilnehmer (292)
• 5 getötete Personen (0)
Neben einer erhöhten Unfallgefahr spielt auch das Risiko schwerwiegender Unfallfolgen eine wesentliche Rolle. Mit jedem km/h den man schneller fährt, erhöht sich der Anhalteweg und infolge dessen zwangsläufig die Kollisionsgeschwindigkeit und zwar exponentiell!
Alkoholunfälle
• Rückgang von Verkehrsunfällen bei denen u. a. der vorherige Alkoholkonsum ursächlich war um -3,8 % auf 528 (549)
• 318 Verletzte (305), davon 41 schwer verletzt (40)
• 1 getötete Person (2)
Drogenunfälle
• Anstieg der Verkehrsunfälle bei denen u. a. der vorherige Drogenkonsum ursächlich war um 5,6 % auf 75 (71)
• 45 Verletzte (31), davon 7 schwer verletzt (4)
• keine getötete Person (1)
Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters
• Anstieg der Verkehrsunfälle um 11,88 % auf 499 (446)
• 459 Verletzte (403), davon 46 schwer verletzt (37)
• 93 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (76)
Schulwegunfälle
• Anstieg um 0,9% auf 112 (111)
• 109 verletzte Schüler (118), davon 5 schwer verletzt (9)
• 0 tödliche Schulwegunfälle (0)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Bei nahezu jedem vierten Unfall liegt eine Unfallflucht vor
• Gesamtzahl der Unfallfluchten liegt bei 13.222 (12.828)
• Aufklärungsquote etwa 40 %
Neben einer Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe enden kann, können im Strafverfahren auch mehrmonatige Fahrverbote oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge sein.
Ablenkung im Straßenverkehr / Auffahrunfälle
• Als Indiz dieser Unfallursache dient die Anzahl der Auffahrunfälle, da hier zu vermuten ist, dass die Ablenkung eine große Rolle spielt
• Bei 18.912 Unfällen lag ein Auffahrunfall vor (18.068)
• Ablenkung vor allem durch verbotswidriges Nutzen eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte
• Während einer Sekunde Ablenkung fährt man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Strecke von etwa 14 Metern ohne Blick aufs Verkehrsgeschehen
2. Verkehrsüberwachung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) dient in erster Linie dazu, Unfälle zu verhindern. Diese lassen sich aufgrund des Faktors Mensch zwar nie ganz vermeiden, jedoch liegen den meisten Verkehrsunfällen klare Verstöße gegen die Verkehrsregeln zugrunde. Nach § 1 der StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr von allen Beteiligten ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Obwohl Verkehrsverstöße nicht immer unmittelbar zu einem Unfall führen, können sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder belästigen. Auch wenn sich der eine oder andere Verkehrsteilnehmer denken mag: „es wird schon nichts passieren“; als Polizeibeamter hat man täglich mit dem Eintreten der Risiken im Straßenverkehr zu tun. Aus diesem Grund werden entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeiten auch konsequent verfolgt und geahndet.
Rückblick auf die Polizeilichen Schwerpunkte 2024
Autoposer / Profilierungsfahrer:
• 328 (548) Anzeigen nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung mit Bezug zu sogenannten Autoposern oder Profilierungsfahrern (z. B. Erlöschen einer Betriebserlaubnis)
• 493 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnötigen Lärms (455)
• 26 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnützen Hin- und Herfahrens (16)
Geschwindigkeit:
• 179.946 Geschwindigkeitsverstöße, davon 50.862 Anzeigen, 3.938 Fahrverbote, 126.747 Verwarnungen
• Schnellster (mit technischem Gerät gemessen): 44-jähriger Audi-Fahrer mit 186 km/h bei erlaubten 80 km/h
• 59 Anzeigen nach § 315 d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen (53)
Fahren unter Alkoholeinfluss:
• 2.514 (2.813) alkoholisierte Fahrzeugführer festgestellt (ohne Beteiligung bei einem Verkehrsunfall), darunter 845 mit E-Scooter
• Davon 1.290 (1.379) Vergehen nach § 316 StGB und 1.224 (1.435) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Grenzwerte:
• Ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen Vergehen nach § 316 StGB
• Ab 0,5 Promille Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Kfz und E-Scooter)
• Ab 1,1 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Kfz und E-Scooter)
• Ab 1,6 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Fahrrad und Pedelec)
Fahren unter Drogeneinfluss
• 2.230 (1.517) Fahrten unter Drogeneinfluss, damit ein Anstieg von 47,0 %
• Davon 157 (149) Vergehen nach § 316 StGB und 2.081 (1.368) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG, davon ca. 850 Cannabisverstöße1
1 Cannabisverstöße nach § 24a StVG sind erst seit Inkrafttreten des CanG recherchierbar
Beim Fahren unter Drogeneinfluss gilt seit 22.08.2024 ein vom Gesetzgeber festgelegter Grenzwert von 3,5 ng THC. Beim Überschreiten dieses Wertes ist eine Anzeige nach § 24a StVG die Folge.
Unabhängig von diesem Grenzwert begeht ein Vergehen nach § 316 StGB wer infolge von Drogengenuss Ausfallerscheinungen hat.
Benutzung des Mobiltelefons oder anderer technischer Geräte:
• In ca. 5.100 Fällen konnte das verbotswidrige Benutzen eines Handys oder eines anderen elektronischen Geräts festgestellt werden, in ca. 750 Fällen die Benutzung durch Radfahrende
• Verbotswidriges Nutzen des Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer (Erstverstoß) kostet 100 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen und zieht einen Punkt im Verkehrszentralregister nach sich
Im Jahr 2024 wurde zudem verstärktes Augenmerk auf die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, z.B. Fußgänger oder Radfahrer gelegt. Neben der Verkehrsüberwachung im täglichen Streifendienst führte die Polizei zahlreiche Schwerpunkt- und Kontrollaktionen in Stadt und Landkreis München durch.
Parkverstöße
• 5.444 (4.986) Fahrzeuge geparkt auf Behindertenparkplatz
• 12.255 (12.845) Fahrzeuge geparkt in Feuerwehrzufahrt/ -anfahrtszone
• 11.780 (13.701) Fahrzeuge geparkt in Kreuzung/ Einmündung innerhalb des 5-Meter-Bereichs
• 2.571 (2.063) Fahrzeuge geparkt auf Radweg
Hierbei handelt es sich um exemplarisch dargestellte Parkverstöße, die im Einzelfall und mit Behinderung anderer auch eine Abschleppung des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs zur Folge haben können.
Abschleppungen
• Abschleppungen von Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr inklusive Leerfahrten: 13.701 (12.773)
• Davon 12.891 (12.004) Abschleppungen durch das Polizeipräsidium München und 810 (729) durch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ)
Verstöße mit dem Fahrrad
• 1.158 (1.048) Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Fahrrad z.B. Befahren des Radwegs in falscher Richtung
• 738 (1.177) Mal Benutzung eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad
3. Verkehrsprävention
Jeder Verkehrsunfall, insbesondere solche, bei denen Personen zu Schaden kommen, ist einer zu viel. Die Vision Zero ist das klare Ziel, Unfalltote gänzlich zu vermeiden, bzw. schwere Unfallfolgen zu minimieren. Im Bereich der Präventionsarbeit leistet die Polizei dazu ihren Beitrag in verschiedenen Bereichen.
Verbesserung der Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer
Wie in der Medieninformation 1461 vom 19.09.2024 berichtet, befuhr am 18.09.2024, gegen 15:50 Uhr, ein 65-jähriger Radfahrer den Oberhofer Weg in München stadtauswärts auf dem Radweg. Zeitgleich befuhr ein 62-jähriger Busfahrer die Hufelandstraße Richtung Ingolstädter Straße. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wobei der Bus frontal mit dem Fahrrad kollidierte. Der Radfahrer erlitt schwere Verletzungen und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Glücklicherweise trug der Radfahrer einen Helm, der ihn höchstwahrscheinlich vor noch schlimmeren Verletzungen bewahrt hat. Bei Verkehrsunfällen tragen Radfahrer häufig Kopfverletzungen davon. Diese können zum Teil schwerwiegende Folgen haben. Auch wenn Fahrradhelme nicht vorgeschrieben sind, empfiehlt die Polizei auf dem Fahrrad immer einen Helm zu tragen. Ein Fahrradhelm ist ein einfacher und günstiger Schutz vor schweren Kopfverletzungen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass bei Verkehrsunfällen mit Radfahrern häufig andere Verkehrsteilnehmer die Unfallursache setzen. Die Unfallfolgen in Form von Verletzungen haben häufig die ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu tragen.
Das Thema Fahrradhelm und weitere Tipps und Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr werden insbesondere bei den Zielgruppen Kinder und Senioren in verschiedenen Formaten eingespielt. Jedes Jahr führt die Polizei in den Kindergärten Schulwegtrainings durch, bei denen Vorschulkinder lernen, ihren künftigen Schulweg sicher zu meistern.
In den Grundschulen findet in der 4. Jahrgangsstufe die Jugendverkehrsschule statt, wo die Kinder ihren „Radlführerschein“ erwerben können und so auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet werden.
Auch an weiterführenden Schulen werden von Verkehrserziehern Unterrichte durchgeführt, bei welchen junge Fahranfänger zu den Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden.
Zentrales Thema an weiterführenden Schulen ist die Ablenkung, zum Beispiel durch die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt. Hier wird unter anderem ein Fahrsimulator eingesetzt, mit dem Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die Problematik der Ablenkung und die daraus resultierenden Folgen gefahrlos am eigenen Leib zu erfahren.
Für Senioren gibt es spezielle Programme, bei denen neben Tipps zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr auch kriminalpolizeiliche Präventionsthemen z.B. die sogenannten Schockanrufe thematisiert werden. Unter anderem werden in Zusammenarbeit mit dem Münchner Blaulichtverein e.V. Ausflüge für Personen über 65 Jahre angeboten, bei denen solche Präventionsthemen mit einfließen.
Außerdem ist die Polizei mit diesen und weiteren Themen mit zahlreichen Messe- und Informationsständen zu verschiedenen Anlässen aktiv.
Schulwegsicherheit
Ein weiteres zentrales Thema ist die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg. Die zahlreichen ehrenamtlichen Schulweghelferinnen und Schulweghelfern tragen jeden Tag bei Wind und Wetter zur Sicherheit bei. Wer sich ebenfalls für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg einsetzen möchte, kann sich für die Stadt München oder den Landkreis München bewerben.
Darüber hinaus legt die Polizei ganzjährig, jedoch insbesondere in den Wochen nach dem Start des neuen Schuljahres Augenmerk auf einen sicheren Schulweg. Ein großes Problem stellen nach wie vor die sogenannten Elterntaxis dar. Vor allem durch das Halten in Haltverbotszonen, in zweiter Reihe oder auf Gehwegen entstehen oft unübersichtliche Situationen, bei denen Kinder in Gefahr geraten können.
Ein weiterer Aspekt von sicheren Schulwegen sind die temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen (sowie Kindergärten, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen), welche regelmäßig durch die Polizei überwacht werden und insbesondere dem Schutz von Fußgängern dienen.
Im Jahr 2024 verzeichneten wir 2 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen an Schulbushaltestellen.
Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Bushaltestelle heranfährt, ist ein Überholen nicht zulässig. Während der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle steht, darf nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) an ihm vorbeigefahren werden - auch im Gegenverkehr.
Beispiel:
Ein Schulbus hält mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Ein Pkw fährt mit den grundsätzlich innerorts erlaubten 50 km/h am Bus dabei und wird dabei von der Polizei mit Laserhandmessgerät gemessen. Da aufgrund der Situation Schrittgeschwindigkeit gilt, war der Pkw nach Abzug der Messtoleranz 37 km/h innerorts zu schnell. Die Folge sind 260 Euro Bußgeld (+ Gebühren und Auslagen), 2 Punkte im Verkehrszentralregister, sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn der Pkw aufgrund temporärer Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen mit 30 km/h unterwegs wäre, würde ein Bußgeld von 70 Euro drohen.
Unfallkommission
Das Polizeipräsidium München ist ständiges Mitglied der Unfallkommissionen der Stadt, sowie Landkreis München. Hier werden mit Partnern Unfallhäufungsstellen identifiziert, analysiert und verbessert.
Als Unfallhäufungsstelle sind vier Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschaden gleichen Unfalltyps und übereinstimmender Fahrbeziehung innerhalb eines Jahreszeitraums zu sehen (Definition der Unfallkommission Stadt München).
Der Landkreis München hat eine weit komplexere Definition von Unfallhäufungsstellen, deren Erklärung den Rahmen überschreiten würde.
Doch trotz aller Bemühungen der damit beauftragten Behörden liegt es auch an jedem Einzelnen, die Verkehrsteilnahme am Straßenverkehr sicher zu gestalten. Aus diesem Grund wird die Polizei München auch 2025 konsequent gegen verkehrsgefährdendes Verhalten und Verkehrsverstöße vorgehen.
4. Einzelbetrachtung der tödlichen Verkehrsunfälle
• 19 tödliche Verkehrsunfälle mit 19 Verkehrstoten (12)
• 16 Verkehrstote im Stadtgebiet, 3 im Landkreis München darunter
▪ 10 Personen zu Fuß:2 Erwachsene, 8 Senioren
▪ 5 Personen mit Fahrrad, davon ein Pedelec: 5 Senioren
▪ 3 Personen mit Kfz: 1 Kind, 1 Erwachsene, 1 Seniorin
▪ 1 Mitfahrerin Schienenfahrzeug:1 Seniorin