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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern teilt mit: Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch für 2017 möglich - Letzter Termin: 3. April 2018

Maria Sabbas-Scouras

Freiwillige Beiträge für das Jahr 2017 müssen spätestens bis zum 3. April 2018 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind.

Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen.
Der monatliche Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden.
Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen zu erfüllen.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88 und bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.